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Verfasst von

Mag. Ulrich Ortner

Was bedeutet Skirecht?

Dabei berührt Skirecht alle Aspekte des Skifahrens: Aus zivilrechtlicher Sicht ist in erster Linie das Schadensersatzrecht relevant, im Besonderen die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Heil- und Behandlungskosten, Ersatz von Verdienstentgang und Ähnliches. Letztlich geht es hier um den Ausgleich von Nachteilen, die jemand erleidet, weil ein anderer rechtswidrig in schuldhafter Weise...

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Nadine Wallner in Vorarlberg, Foto von Sebastian Marko

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July 13, 2021

Dabei berührt Skirecht alle Aspekte des Skifahrens: Aus zivilrechtlicher Sicht ist in erster Linie das Schadensersatzrecht relevant, im Besonderen die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Heil- und Behandlungskosten, Ersatz von Verdienstentgang und Ähnliches. Letztlich geht es hier um den Ausgleich von Nachteilen, die jemand erleidet, weil ein anderer rechtswidrig in schuldhafter Weise handelt, beispielsweise einen Unfall verursacht.
Überdies wird im Zivilrecht festgeschrieben, unter welchen Umständen der Pistenbetreiber für den Zustand der Skipisten zu haften hat und wie gegen diesen Ansprüche abgeleitet oder auch abgewehrt werden können. Während es im zuvor dargelegten Bereich des Zivilrechts um Ansprüche von BürgerInnen untereinander geht, wird im Strafrecht geregelt, welche Sanktionen der Staat vorsieht, wenn sich BürgerInnen nicht an die Verhaltensvorschriften halten.
Im Strafrecht verfolgt der Staat, vertreten durch die Anklagebehörde, BürgerInnen, denen ein strafrechtlich relevantes Verhalten zur Last gelegt wird. Im Bereich des Skirechts geht es dabei insbesondere um die Klärung strafrechtlicher Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Körperverletzung im Sinne der §§ 83 ff StGB, Tötungs- (§ 80 StGB) und Gefährdungsdelikte § 177 StGB im Zusammenhang mit Ski- und Lawinenunfällen. Im Bereich des Verwaltungsrechts hingegen sind jene Regelungen zu finden, die das Verhältnis zwischen Privatpersonen und dem Staat abseits des Strafrechts regeln, insbesondere wenn es um die Errichtung von neuen Skigebieten oder Pisten sowie dazugehörigen Anlagen geht. In der rechtlichen Praxis kann ein konkretes Problem nahezu nie isoliert betrachtet werden. Zur umfassenden Beurteilung sind alle oben genannten Rechtsgebiete in unterschiedlicher Intensität von Relevanz.
In aller Regel werden auch unterschiedliche Verfahren aus einem Unfall zu führen sein. Während die Anklagebehörde nach einem Skiunfall die strafrechtliche Relevanz überprüft und ein Ermittlungsverfahren durchführt, kann es oft vorkommen, dass das Opfer bereits sein Schmerzensgeld und die Therapiekosten auf dem Zivilrechtsweg geltend macht. Schon aus der nachstehenden Statistik ist die Bedeutung von Skirecht ableitbar: „Im Mittel der letzten zehn Jahre (Winter 10/11 bis 20/21) wurden in ganz Österreich 3537 Unfallereignisse mit 6105 Beteiligten pro Wintersaison von der Alpinpolizei erfasst. Fast die Hälfte der Beteiligten (2902) waren bei Unfällen in Tirol beteiligt.“ (Quelle: Österreichisches Kuratorium für Alpine Sicherheit/BM.I Alpinpolizei)
(Die dargestellten Zahlen beruhen auf den Unfallerhebungen der Alpinpolizei. Unfälle mit tödlichem Ausgang werden lückenlos erfasst. Von der Alpinpolizei werden sämtliche gemeldete Ereignisse im alpinen Gelände unabhängig vom Verletzungsgrad erhoben. Im organisierten Skiraum, also im Bereich der Skipisten und Skirouten sowie Loipen, werden die Ereignisse nur dann erhoben, wenn Verdacht auf Fremdverschulden besteht oder der Unfall für einen der Beteiligten tödlich endet.)

Nadine Wallner in Vorarlberg, Foto von Sebastian Marko
Auf Skitour, Foto von Alpsolut Pictures
Mag. Ulrich Ortner auf Skitour
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FAQs zum Thema Skirecht

Was bedeutet Skirecht?

Dabei berührt Skirecht alle Aspekte des Skifahrens: Aus zivilrechtlicher Sicht ist in erster Linie das Schadensersatzrecht relevant, im Besonderen die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Heil- und Behandlungskosten, Ersatz von Verdienstentgang und Ähnliches. Letztlich geht es hier um den Ausgleich von Nachteilen, die jemand erleidet, weil ein anderer rechtswidrig in schuldhafter Weise handelt, beispielsweise einen Unfall verursacht.
Überdies wird im Zivilrecht festgeschrieben, unter welchen Umständen der Pistenbetreiber für den Zustand der Skipisten zu haften hat und wie gegen diesen Ansprüche abgeleitet oder auch abgewehrt werden können. Während es im zuvor dargelegten Bereich des Zivilrechts um Ansprüche von BürgerInnen untereinander geht, wird im Strafrecht geregelt, welche Sanktionen der Staat vorsieht, wenn sich BürgerInnen nicht an die Verhaltensvorschriften halten.
Im Strafrecht verfolgt der Staat, vertreten durch die Anklagebehörde, BürgerInnen, denen ein strafrechtlich relevantes Verhalten zur Last gelegt wird. Im Bereich des Skirechts geht es dabei insbesondere um die Klärung strafrechtlicher Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Körperverletzung im Sinne der §§ 83 ff StGB, Tötungs- (§ 80 StGB) und Gefährdungsdelikte § 177 StGB im Zusammenhang mit Ski- und Lawinenunfällen. Im Bereich des Verwaltungsrechts hingegen sind jene Regelungen zu finden, die das Verhältnis zwischen Privatpersonen und dem Staat abseits des Strafrechts regeln, insbesondere wenn es um die Errichtung von neuen Skigebieten oder Pisten sowie dazugehörigen Anlagen geht. In der rechtlichen Praxis kann ein konkretes Problem nahezu nie isoliert betrachtet werden. Zur umfassenden Beurteilung sind alle oben genannten Rechtsgebiete in unterschiedlicher Intensität von Relevanz.
In aller Regel werden auch unterschiedliche Verfahren aus einem Unfall zu führen sein. Während die Anklagebehörde nach einem Skiunfall die strafrechtliche Relevanz überprüft und ein Ermittlungsverfahren durchführt, kann es oft vorkommen, dass das Opfer bereits sein Schmerzensgeld und die Therapiekosten auf dem Zivilrechtsweg geltend macht. Schon aus der nachstehenden Statistik ist die Bedeutung von Skirecht ableitbar: „Im Mittel der letzten zehn Jahre (Winter 10/11 bis 20/21) wurden in ganz Österreich 3537 Unfallereignisse mit 6105 Beteiligten pro Wintersaison von der Alpinpolizei erfasst. Fast die Hälfte der Beteiligten (2902) waren bei Unfällen in Tirol beteiligt.“ (Quelle: Österreichisches Kuratorium für Alpine Sicherheit/BM.I Alpinpolizei)
(Die dargestellten Zahlen beruhen auf den Unfallerhebungen der Alpinpolizei. Unfälle mit tödlichem Ausgang werden lückenlos erfasst. Von der Alpinpolizei werden sämtliche gemeldete Ereignisse im alpinen Gelände unabhängig vom Verletzungsgrad erhoben. Im organisierten Skiraum, also im Bereich der Skipisten und Skirouten sowie Loipen, werden die Ereignisse nur dann erhoben, wenn Verdacht auf Fremdverschulden besteht oder der Unfall für einen der Beteiligten tödlich endet.)

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Was bedeutet Skirecht?

Dabei berührt Skirecht alle Aspekte des Skifahrens: Aus zivilrechtlicher Sicht ist in erster Linie das Schadensersatzrecht relevant, im Besonderen die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Heil- und Behandlungskosten, Ersatz von Verdienstentgang und Ähnliches. Letztlich geht es hier um den Ausgleich von Nachteilen, die jemand erleidet, weil ein anderer rechtswidrig in schuldhafter Weise handelt, beispielsweise einen Unfall verursacht.
Überdies wird im Zivilrecht festgeschrieben, unter welchen Umständen der Pistenbetreiber für den Zustand der Skipisten zu haften hat und wie gegen diesen Ansprüche abgeleitet oder auch abgewehrt werden können. Während es im zuvor dargelegten Bereich des Zivilrechts um Ansprüche von BürgerInnen untereinander geht, wird im Strafrecht geregelt, welche Sanktionen der Staat vorsieht, wenn sich BürgerInnen nicht an die Verhaltensvorschriften halten.
Im Strafrecht verfolgt der Staat, vertreten durch die Anklagebehörde, BürgerInnen, denen ein strafrechtlich relevantes Verhalten zur Last gelegt wird. Im Bereich des Skirechts geht es dabei insbesondere um die Klärung strafrechtlicher Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Körperverletzung im Sinne der §§ 83 ff StGB, Tötungs- (§ 80 StGB) und Gefährdungsdelikte § 177 StGB im Zusammenhang mit Ski- und Lawinenunfällen. Im Bereich des Verwaltungsrechts hingegen sind jene Regelungen zu finden, die das Verhältnis zwischen Privatpersonen und dem Staat abseits des Strafrechts regeln, insbesondere wenn es um die Errichtung von neuen Skigebieten oder Pisten sowie dazugehörigen Anlagen geht. In der rechtlichen Praxis kann ein konkretes Problem nahezu nie isoliert betrachtet werden. Zur umfassenden Beurteilung sind alle oben genannten Rechtsgebiete in unterschiedlicher Intensität von Relevanz.
In aller Regel werden auch unterschiedliche Verfahren aus einem Unfall zu führen sein. Während die Anklagebehörde nach einem Skiunfall die strafrechtliche Relevanz überprüft und ein Ermittlungsverfahren durchführt, kann es oft vorkommen, dass das Opfer bereits sein Schmerzensgeld und die Therapiekosten auf dem Zivilrechtsweg geltend macht. Schon aus der nachstehenden Statistik ist die Bedeutung von Skirecht ableitbar: „Im Mittel der letzten zehn Jahre (Winter 10/11 bis 20/21) wurden in ganz Österreich 3537 Unfallereignisse mit 6105 Beteiligten pro Wintersaison von der Alpinpolizei erfasst. Fast die Hälfte der Beteiligten (2902) waren bei Unfällen in Tirol beteiligt.“ (Quelle: Österreichisches Kuratorium für Alpine Sicherheit/BM.I Alpinpolizei)
(Die dargestellten Zahlen beruhen auf den Unfallerhebungen der Alpinpolizei. Unfälle mit tödlichem Ausgang werden lückenlos erfasst. Von der Alpinpolizei werden sämtliche gemeldete Ereignisse im alpinen Gelände unabhängig vom Verletzungsgrad erhoben. Im organisierten Skiraum, also im Bereich der Skipisten und Skirouten sowie Loipen, werden die Ereignisse nur dann erhoben, wenn Verdacht auf Fremdverschulden besteht oder der Unfall für einen der Beteiligten tödlich endet.)

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