Skirecht & Skiunfall Tirol, Innsbruck | Logo Skirecht
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FAQs zum Thema Skirecht & Skiunfall

Wann sollte man sich nach einem Skiunfall durch einen Anwalt vertreten lassen?

Grundsätzlich empfiehlt sich ein/e Anwalt/Anwältin von Anfang an, da diese/r während des Verfahrens unterstützend tätig wird und vor allem auch die Fristen im Auge behält. Ein Anwaltszwang besteht grundsätzlich erst ab einem Streitwert von mehr als € 5.000,00. Vgl. dazu auch der Punkt „Wann soll/muss ich eine/n Anwalt/Anwältin einschalten?“

Welche Versicherungen sind fürs Skifahren, einen Skiunfall oder Skiurlaub optimal?

Schon vor Antritt eines Skiurlaubs bzw. vor der Wintersaison ist es wichtig, sich Gedanken über einen möglichen Versicherungsschutz zu machen und dafür auch einen Termin mit einem/einer VersicherungsmaklerIn zu vereinbaren, um eine individuelle Lösung zu erarbeiten. Ganz grundsätzlich ist eine Unfallversicherung inklusive Rechtsschutz empfehlenswert.

Skiunfall – was ist am Unfallfort zu tun?

Wenn es auf einer Skipiste zu einer Kollision bzw. zu einem Zusammenstoß von SkifahrerInnen gekommen ist und eine Verletzung vorliegt, ist es besonders wichtig, die/den VerursacherIn des Zusammenstoßes umgehend mit Namen und Adresse festzustellen bzw. – wenn man selbst die/der VerursacherIn ist – seine Daten zu übermitteln. Auch sollten umgehend Beweismittel (z. B. Kontaktdaten der ZeugInnen, Fotos von der Unfallstelle, erfolgte Verständigung der Polizei) gesammelt werden. Erfahrungsgemäß weichen in einem Gerichtsverfahren die Darstellungen eines Unfallverlaufs stark voneinander ab. Je mehr Beweismittel die eigene Darstellung belegen, desto besser.

Notrufnummern

  • 112 die europäische Notrufnummer: für alle Notfälle in Europa
  • 140 für alpine Unfälle in Österreich und somit die Rufnummer der österreichischen Bergrettung (mit Ausnahme von Vorarlberg, hier wählt man 144).

Schadenersatzansprüche beim Skifahren – wie hoch können sie sein und auf welche Höhe hat ein/e Verunfallte/r Anspruch?

Die Schadenersatzansprüche können teilweise sehr weitreichend sein. Es empfiehlt sich daher, diese in jedem Einzelfall zu besprechen. Denkbar sind aber jedenfalls der Ersatz von beschädigter Ausrüstung, Schmerzensgeld, Behandlungskosten etc.

Wann empfiehlt es sich nach einem Skiunfall zu klagen?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, mit der Gegenseite vorerst eine außergerichtliche Lösung anzustreben. Sollten die Ansprüche aber weiterhin nicht anerkannt werden, müssen diese gerichtlich durchgesetzt werden.  Dabei sollte man allerdings immer die Verjährung im Auge behalten, da Schadenersatzansprüche ab Kenntnis von Schaden und Schädiger innerhalb von 3 Jahren verjähren, also meist ab dem Unfallzeitpunkt.

Skiunfall - Wann soll/muss ich eine/n Anwalt/Anwältin einschalten?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits vor der Ersteinvernahme durch die Polizei eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beizuziehen. Die/der RechtsvertreterIn kann nämlich vor der Vernehmung Akteneinsicht nehmen und Sie entsprechend über Ihre Rechte und Pflichten aufklären. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Rechtsbeistand bei der Einvernahme durch die zuständigen Polizeibeamten anwesend ist. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass bei Wintersportunfällen oft kleine Details den Ausgang eines möglichen Verfahrens entscheiden, weshalb es jedenfalls ratsam ist, bereits sehr früh rechtlichen Beistand einzuschalten.

Welche Versicherungen sind für einen Skiunfall optimal?

Schon vor Antritt eines Skiurlaubs bzw. vor der Wintersaison ist es wichtig, sich Gedanken über einen möglichen Versicherungsschutz zu machen und dafür auch einen Termin mit einem/einer VersicherungsmaklerIn zu vereinbaren, um eine individuelle Lösung zu erarbeiten. Ganz grundsätzlich ist eine Unfallversicherung inklusive Rechtsschutz empfehlenswert.

Wann soll ich bei einem Skiunfall meine Versicherung informieren?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits vor der Ersteinvernahme durch die Polizei eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beizuziehen. Die/der RechtsvertreterIn kann nämlich vor der Vernehmung Akteneinsicht nehmen und Sie entsprechend über Ihre Rechte und Pflichten aufklären. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Rechtsbeistand bei der Einvernahme durch die zuständigen Polizeibeamten anwesend ist. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass bei Wintersportunfällen oft kleine Details den Ausgang eines möglichen Verfahrens entscheiden, weshalb es jedenfalls ratsam ist, bereits sehr früh rechtlichen Beistand einzuschalten.

Pistentouren: Rechtliche Rahmenbedingungen und Ansprüche

Auch beim immer beliebteren Pistentourengehen kommt es leider zu Unfällen. Zwischenzeitlich bieten Pistenbetreiber dies aktiv an und verlangen für die Benützung der Pisten Geld. Damit kommt wiederum ein Vertrag zustande, der Verkehrssicherungspflichten des Pistenbetreibers auslöst und daher eine Haftung begründen kann. Skirecht ist ein Sammelbegriff für rechtliche Fragestellungen rund um das Thema Skisport, der sich zwischenzeitlich eingebürgert hat.

Wie läuft ein Verfahren vor Gericht bei eine Wintersport- oder Skiunfall ab?

  • Die Klage bei einem Wintersportunfall wird von einer Privatperson gegen die/den VerursacherIn eingebracht – gegen eine Privatperson (beispielsweise eine/n andere/n SchifahrerIn, deren/dessen Obsorgeberechtigte/n) oder ein Unternehmen wie z. B. den Pistenerhalter, sprich das Seilbahnunternehmen.
  • Je nach Streitwert ist das Bezirksgericht oder Landesgericht (Grenze € 15.000,00) zuständig, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hat.
  • Der Klagsbetrag setzt sich meist aus einem Geldbetrag als Schadenersatz, (Schmerzensgeld, Kosten der Heilbehandlung usw.) zusammen. Sind Folgeschäden nicht ausgeschlossen, haftet die/der UnfallgegnerIn auch für künftige Schäden (Feststellungsbegehren).
  • Nach einem Einspruch bzw. einer Klagebeantwortung der beklagten Partei führt das Gericht das ordentliche Verfahren durch.
  • Das Gericht beauftragt meist eine/n alpine/n Sachverständige/n, ein Gutachten zu erstellen, um den Unfallhergang zu rekonstruieren. Medizinische Sachverständige ermitteln die Schmerzperioden, anhand welcher die Höhe des Schmerzensgelds festgestellt wird.

Was kostet ein Anwalt im Falle eines Skiunfalls?

Eine pauschale Kostenschätzung ist leider nicht möglich, da die Höhe der Kosten von der Vereinbarung zwischen Ihnen und dem/der RechtsvertreterIn abhängig ist. Grundsätzlich überwiegt allerdings der Vorteil einer Rechtsvertretung das mögliche Kostenrisiko. Zur Sicherheit sollte das Thema Kosten bereits beim Erstgespräch mit dem/der RechtsvertreterIn angesprochen werden.

Wie hoch sind die Kosten bei einer anwaltlichen Vertretung eines Skiunfalles?

In einem Erstgespräch beraten wir Sie hinsichtlich Erfolgschancen, Kosten und möglichen Ersatzansprüchen in Ihrem individuellen Fall. Zu Beginn unserer Arbeit beurteilen wir die Kosten und Risiken für einen Prozess bzw. legen transparent unsere Kostenschätzung vor. Gemeinsam wird über die weitere Vorgehensweise entskieden.
Auch über allfälligen Kostenersatz oder Kostenansprüche gegenüber Versicherungen beraten wir Sie gerne. Ziel ist es, die optimale Variante für Ihren Fall zu finden. Erteilt eine Rechtsschutzversicherung Deckung für das Gerichtsverfahren, zahlt diese jedenfalls die Anwalts- und Sachverständigenkosten, sodass kein Kostenrisiko besteht.

Wann soll bei einem Skiunfall die Polizei/Alpinpolizei gerufen werden?

Wenn es zu einem Skiunfall gekommen ist, sollte man vorerst mit den Beteiligten sprechen und abklären, ob jemand Schmerzen hat bzw. verletzt wurde oder ob Sachschäden entstanden sind. Sollte der Unfall glimpflich ausgegangen sein, muss vorerst nicht die Polizei/Alpinpolizei verständigt werden. Sobald aber eine Verletzung einer/eines Unfallbeteiligten vorliegt, sollten jedenfalls die Rettung und die Polizei/Alpinpolizei verständigt werden. In diesem Fall sollte auch der FAQ-Punkt „Was ist am Unfallort zu tun?“ beachtet werden.

Notrufnummern

  • 112 die europäische Notrufnummer: für alle Notfälle in Europa
  • 140 für alpine Unfälle in Österreich und somit die Rufnummer der österreichischen Bergrettung (mit Ausnahme von Vorarlberg, hier wählt man 144).

Welche Pflichten hat der Pistenbetreiber? Wann kann er zur Verantwortung gezogen werden?

Wird ein Ticket beim einem Pisten- und Seilbahnbetreiber gekauft, bedeutet dies automatisch einen Vertrag zwischen PistenbenützerIn und Seilbahn, der wiederum Verkehrssicherungspflichten seitens des Pistenbetreibers auslöst. Solche Verkehrssicherungspflichten sind z.B. die Absicherung gegen alle atypischen Gefahren, die Präparierung von Pisten etc.

Zwar gelten diese Verkehrssicherungspflichten an sich nur für den „organisierten“, also nicht freien Skiraum, doch gibt es auch hier Grenzfälle.

Lawinenunfälle: Haftung bei Lawinen (im alpinen Gelände)

Der Skitourenboom der letzten Jahre führt dazu, dass es vermehrt zu Lawinenunfällen mit Personenbeteiligung kommt. Wird jemand durch eine Lawine getötet oder schwer verletzt, führt die Staatsanwaltschaft zwingend ein Ermittlungsverfahren durch und prüft, ob jemand aus der Skitourengruppe für den Unfall haftet. Dabei wird meist wegen fahrlässiger Tötung bzw. fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Auch fahrlässige Gemeingefährdung ist denkbar, wenn Lawinen auf den gesicherten Pistenbereich abgehen. Die Staatsanwaltschaft beurteilt dann aufgrund der aktuellen Lawinengefahr, ob der Unfall hätte verhindert werden können. Wurde die gewählte Skitourenroute nicht an die Bedingungen angepasst, kann es zu einer Verurteilung des „faktischen Führers“ einer Skitourengruppe kommen. Auch hier beurteilen Alpinsachverständige die Situation vor Ort für die Staatsanwaltschaft. Auch in so einem Fall kann das frühzeitige Einschalten eines/einer Rechtsanwaltes/Rechtsanwältin den Ausgang eines Strafverfahrens entsprechend beeinflussen.

Ich bin nicht aus Österreich – soll/kann ich mich durch einen Anwalt vertreten lassen?

Das ist nicht nur möglich, sondern es empfiehlt sich sogar, eine/n ortsansässige/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu beauftragen, da bei einem Skiunfall das Gericht am Unfallort zuständig ist und somit die Kosten für die An- und Abreise eines/einer auswärtigen Rechtsanwalts/Rechtsanwältin vermieden werden können.

Welche Rechte, Regeln und Gesetzen gelten auf der Skipiste?

Die FIS-Regeln FIS-Regeln und der Pisten-Ordnungs-Entwurf gelten als Maßstab und Empfehlungen.
Daraus folgt, dass die FIS-Regeln und der Pisten-Ordnungs-Entwurf (POE) des Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit keine Gesetze sind, bei deren Verletzung man haftbar gemacht werden kann – sie sind lediglich Empfehlungen, eine Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten, die alle Beteiligten bei der Ausübung des Skisports zu berücksichtigen haben. Diese Regeln werden von den Gerichten als Maßstab des Verschuldens herangezogen, d. h. das Ausmaß des Verschuldens wird daran gemessen.
Im Falle eines Unfalls wird fast immer ein/e gerichtlich beeidete/r Sachverständige/r für das Erstellen eines Gutachtens herangezogen.

Wie lange dauert ein Prozess nach einem Skiunfall?

Eine pauschale Einschätzung über die Verfahrensdauer ist schwer möglich, da sie von einigen Faktoren abhängig ist, insbesondere von Verhandlungstermin, Gutachtenerstellung, Einvernahme von ZeugInnen etc. Grundsätzlich muss mit einer Verfahrensdauer von ungefähr einem Jahr gerechnet werden.

Übernimmt die Versicherung die Kosten für meinen Anwalt?

  • Die Rechtsschutzversicherung deckt alle Kosten eines Rechtsstreites ab (Kosten des Gerichtes, der Sachverständigen und der Rechtsanwälte).
  • Eine Haftpflichtversicherung (oft in einer Haushalts- oder auch Freizeitversicherung integriert) übernimmt den Ersatz des Schmerzensgeldes und sonstige Schadensersatzansprüche. Vor Urlaubsantritt ist es daher sinnvoll, seine Versicherungen samt Deckungssummen zu kontrollieren und allenfalls anzupassen.
  • Bergungs- und oft auch Rückführungskosten werden u. a. von speziellen Freizeit- und Unfallversicherungen (ÖAMTC, Alpenverein, ÖSV, oft auch Schiclubs) übernommen.

Welche Ansprüche, an wen und in welcher Höhe kann ich nach einem Skiunfall stellen?

Grundsätzlich ist eine Vielzahl an Ansprüchen denkbar. Darunter fallen zum Beispiel: (Kranken-)Transportkosten, Schadenersatz für beschädigte Ausrüstung, ärztliche Behandlungskosten, Medikamentengebühren, Kosten für die Hausbetreuung, aber natürlich auch Schmerzensgeld.Nicht vernachlässigt werden sollte aber auch das Interesse auf Feststellung einer möglichen Haftung für Folgeschäden, da in den meisten Fällen kurz nach dem Unfall nicht abgeschätzt werden kann, ob die Verletzungen folgenlos abheilen.

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