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Skiunfall – was ist am Unfallfort zu tun?

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March 8, 2023

Wenn es auf einer Skipiste zu einer Kollision bzw. zu einem Zusammenstoß von SkifahrerInnen gekommen ist und eine Verletzung vorliegt, ist es besonders wichtig, die/den VerursacherIn des Zusammenstoßes umgehend mit Namen und Adresse festzustellen bzw. – wenn man selbst die/der VerursacherIn ist – seine Daten zu übermitteln. Auch sollten umgehend Beweismittel (z. B. Kontaktdaten der ZeugInnen, Fotos von der Unfallstelle, erfolgte Verständigung der Polizei) gesammelt werden. Erfahrungsgemäß weichen in einem Gerichtsverfahren die Darstellungen eines Unfallverlaufs stark voneinander ab. Je mehr Beweismittel die eigene Darstellung belegen, desto besser.

Notrufnummern

  • 112 die europäische Notrufnummer: für alle Notfälle in Europa
  • 140 für alpine Unfälle in Österreich und somit die Rufnummer der österreichischen Bergrettung (mit Ausnahme von Vorarlberg, hier wählt man 144).

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FAQs zum Thema Skirecht

Skiunfall – was ist am Unfallfort zu tun?

Wenn es auf einer Skipiste zu einer Kollision bzw. zu einem Zusammenstoß von SkifahrerInnen gekommen ist und eine Verletzung vorliegt, ist es besonders wichtig, die/den VerursacherIn des Zusammenstoßes umgehend mit Namen und Adresse festzustellen bzw. – wenn man selbst die/der VerursacherIn ist – seine Daten zu übermitteln. Auch sollten umgehend Beweismittel (z. B. Kontaktdaten der ZeugInnen, Fotos von der Unfallstelle, erfolgte Verständigung der Polizei) gesammelt werden. Erfahrungsgemäß weichen in einem Gerichtsverfahren die Darstellungen eines Unfallverlaufs stark voneinander ab. Je mehr Beweismittel die eigene Darstellung belegen, desto besser.

Notrufnummern

  • 112 die europäische Notrufnummer: für alle Notfälle in Europa
  • 140 für alpine Unfälle in Österreich und somit die Rufnummer der österreichischen Bergrettung (mit Ausnahme von Vorarlberg, hier wählt man 144).

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Wenn es auf einer Skipiste zu einer Kollision bzw. zu einem Zusammenstoß von SkifahrerInnen gekommen ist und eine Verletzung vorliegt, ist es besonders wichtig, die/den VerursacherIn des Zusammenstoßes umgehend mit Namen und Adresse festzustellen bzw. – wenn man selbst die/der VerursacherIn ist – seine Daten zu übermitteln. Auch sollten umgehend Beweismittel (z. B. Kontaktdaten der ZeugInnen, Fotos von der Unfallstelle, erfolgte Verständigung der Polizei) gesammelt werden. Erfahrungsgemäß weichen in einem Gerichtsverfahren die Darstellungen eines Unfallverlaufs stark voneinander ab. Je mehr Beweismittel die eigene Darstellung belegen, desto besser.

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  • 112 die europäische Notrufnummer: für alle Notfälle in Europa
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