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Wann soll ich bei einem Skiunfall meine Versicherung informieren?

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March 8, 2023

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits vor der Ersteinvernahme durch die Polizei eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beizuziehen. Die/der RechtsvertreterIn kann nämlich vor der Vernehmung Akteneinsicht nehmen und Sie entsprechend über Ihre Rechte und Pflichten aufklären. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Rechtsbeistand bei der Einvernahme durch die zuständigen Polizeibeamten anwesend ist. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass bei Wintersportunfällen oft kleine Details den Ausgang eines möglichen Verfahrens entscheiden, weshalb es jedenfalls ratsam ist, bereits sehr früh rechtlichen Beistand einzuschalten.

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FAQs zum Thema Skirecht

Wann soll ich bei einem Skiunfall meine Versicherung informieren?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits vor der Ersteinvernahme durch die Polizei eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beizuziehen. Die/der RechtsvertreterIn kann nämlich vor der Vernehmung Akteneinsicht nehmen und Sie entsprechend über Ihre Rechte und Pflichten aufklären. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Rechtsbeistand bei der Einvernahme durch die zuständigen Polizeibeamten anwesend ist. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass bei Wintersportunfällen oft kleine Details den Ausgang eines möglichen Verfahrens entscheiden, weshalb es jedenfalls ratsam ist, bereits sehr früh rechtlichen Beistand einzuschalten.

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Wann soll ich bei einem Skiunfall meine Versicherung informieren?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits vor der Ersteinvernahme durch die Polizei eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beizuziehen. Die/der RechtsvertreterIn kann nämlich vor der Vernehmung Akteneinsicht nehmen und Sie entsprechend über Ihre Rechte und Pflichten aufklären. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Rechtsbeistand bei der Einvernahme durch die zuständigen Polizeibeamten anwesend ist. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass bei Wintersportunfällen oft kleine Details den Ausgang eines möglichen Verfahrens entscheiden, weshalb es jedenfalls ratsam ist, bereits sehr früh rechtlichen Beistand einzuschalten.

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