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Wann soll bei einem Skiunfall die Polizei/Alpinpolizei gerufen werden?

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March 8, 2023

Wenn es zu einem Skiunfall gekommen ist, sollte man vorerst mit den Beteiligten sprechen und abklären, ob jemand Schmerzen hat bzw. verletzt wurde oder ob Sachschäden entstanden sind. Sollte der Unfall glimpflich ausgegangen sein, muss vorerst nicht die Polizei/Alpinpolizei verständigt werden. Sobald aber eine Verletzung einer/eines Unfallbeteiligten vorliegt, sollten jedenfalls die Rettung und die Polizei/Alpinpolizei verständigt werden. In diesem Fall sollte auch der FAQ-Punkt „Was ist am Unfallort zu tun?“ beachtet werden.

Notrufnummern

  • 112 die europäische Notrufnummer: für alle Notfälle in Europa
  • 140 für alpine Unfälle in Österreich und somit die Rufnummer der österreichischen Bergrettung (mit Ausnahme von Vorarlberg, hier wählt man 144).
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FAQs zum Thema Skirecht

Wann soll bei einem Skiunfall die Polizei/Alpinpolizei gerufen werden?

Wenn es zu einem Skiunfall gekommen ist, sollte man vorerst mit den Beteiligten sprechen und abklären, ob jemand Schmerzen hat bzw. verletzt wurde oder ob Sachschäden entstanden sind. Sollte der Unfall glimpflich ausgegangen sein, muss vorerst nicht die Polizei/Alpinpolizei verständigt werden. Sobald aber eine Verletzung einer/eines Unfallbeteiligten vorliegt, sollten jedenfalls die Rettung und die Polizei/Alpinpolizei verständigt werden. In diesem Fall sollte auch der FAQ-Punkt „Was ist am Unfallort zu tun?“ beachtet werden.

Notrufnummern

  • 112 die europäische Notrufnummer: für alle Notfälle in Europa
  • 140 für alpine Unfälle in Österreich und somit die Rufnummer der österreichischen Bergrettung (mit Ausnahme von Vorarlberg, hier wählt man 144).
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Wenn es zu einem Skiunfall gekommen ist, sollte man vorerst mit den Beteiligten sprechen und abklären, ob jemand Schmerzen hat bzw. verletzt wurde oder ob Sachschäden entstanden sind. Sollte der Unfall glimpflich ausgegangen sein, muss vorerst nicht die Polizei/Alpinpolizei verständigt werden. Sobald aber eine Verletzung einer/eines Unfallbeteiligten vorliegt, sollten jedenfalls die Rettung und die Polizei/Alpinpolizei verständigt werden. In diesem Fall sollte auch der FAQ-Punkt „Was ist am Unfallort zu tun?“ beachtet werden.

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  • 112 die europäische Notrufnummer: für alle Notfälle in Europa
  • 140 für alpine Unfälle in Österreich und somit die Rufnummer der österreichischen Bergrettung (mit Ausnahme von Vorarlberg, hier wählt man 144).
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